5. Juni 2023 / Aus aller Welt

Wohl illegal beschafftes Dino-Fossil zurückgegeben

Ubirajara jubatus: Das Fossil eines nur etwa ein Meter großen, flugunfähigen Dinosauriers ist von Deutschland nach Brasilien gegeben worden.

von dpa

Ein wohl unrechtmäßig nach Deutschland gebrachtes Dinosaurier-Fossil ist an Brasilien zurückgegeben worden. Das Fossil des Sauriers Ubirajara jubatus sei am Sonntag in Brasilien eingetroffen, teilte das Wissenschaftsministerium mit.

Vertreter des Wissenschaftsministeriums, des Außenministeriums, der deutschen Botschaft und der Universität Cariri hätten die Kisten geöffnet und das Material inspiziert. «Das Wissenschaftsministerium hat keine Mühen gescheut, um die Rückkehr von Ubirajara zu ermöglichen. Ohne die Mobilisierung der brasilianischen Wissenschaftsgemeinde wären wir jedoch nicht erfolgreich gewesen. Die deutsche Regierung hatte ein offenes Ohr für unsere Bitten und gemeinsam haben wir diesen Sieg errungen», sagte der Sekretär für Wissenschaft und Technologie und soziale Entwicklung, Inácio Arruda.

Erster gefiederter, aber flugunfähiger Dinosaurier

Ubirajara jubatus stammt aus der Kreidezeit und lebte vor etwa 110 bis 115 Millionen Jahren. Bei dem nur etwa einen Meter großen Fleischfresser soll es sich um den ersten gefiederten, aber flugunfähigen Dinosaurier in der südlichen Hemisphäre handeln. Das Fossil war in einem Steinbruch im Bundesstaat Ceará im Nordosten von Brasilien gefunden und 1995 nach Deutschland gebracht worden. Zuletzt gehörte es zur Sammlung des Naturkundemuseums in Karlsruhe. Experten in Brasilien machten geltend, das Fossil sei illegal außer Landes gebracht worden.

Zunächst hatte das baden-württembergische Wissenschaftsministerium die Position vertreten, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Naturkundemuseum Karlsruhe die versteinerten Überreste unrechtmäßig erworben habe. Im Juli vergangenen Jahres teilte es dann aber mit, das Museum habe falsche Angaben zum Import des Fossils gemacht. Das Museum habe keine Dokumente von brasilianischen Stellen vorlegen können, die die Deklaration und Verzollung des Fossils bei der Ausfuhr nachweisen, erläuterte das Ministerium. Insbesondere liege keine Ausfuhrgenehmigung aus Brasilien vor.


Bildnachweis: © Raul Vasconcelos/MCTI Brasil/dpa
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