30. November 2023 / Kreis Gütersloh

Neue Publikation zur Familienforschung in Harsewinkel

Gütersloh/Harsewinkel. Ahnenforschung ist ein immer beliebteres Hobby. Es ist die Suche nach den eigenen Wurzeln und...

von Jan Focken

Gütersloh/Harsewinkel. Ahnenforschung ist ein immer beliebteres Hobby. Es ist die Suche nach den eigenen Wurzeln und damit nach der eigenen Identität. Durch die Beschäftigung mit der Familiengeschichte lernt man aber auch viel mehr über die Geschichte der Region, in der die eigenen Vorfahren lebten. Aus diesem Grund hat das Kreisarchiv Gütersloh letztes Jahr seine neue Schriftenreihe zur Familien- und Höfegeschichte gestartet. Nach der Veröffentlichung der ersten beiden Bände zu Wiedenbrück und Rheda erscheint nunmehr der dritte Band: „Conscription der Harsewinkelschen Eigenbehörigen“ von Gerhard Nobiling.

Der Band führt die Leserinnen und Leser zurück in das frühe 18. Jahrhundert, genauer in das alte Kirchspiel Harsewinkel (mit den Bauerschaften Beller, Rheda, Überems, Remse und Oester) sowie in das Kirchspiel Clarholz. In dem Konskriptionsbuch von 1705 sind die Eigenbehörigen des Klosters Marienfeld mit ihren Familien in den beiden genannten Kirchspielen aufgeführt.

Das Buch gibt zudem mit Ergänzungen bis 1744 Aufschluss über die Auffahrten der Hofbesitzer (Antrittsabgabe bei Besitzübernahme einer Hofstätte durch Erbe oder Einheirat an den Grundherrn). Auch die Kinder der Hofbesitzer werden erfasst: Informationen wie ihr Alter, die Ableistung des Zwangdienstes oder ihre Heiraten sind festgehalten. Zusätzlich sind die jeweils auf dem Hofe wohnenden Heuerlinge und Einlieger mit ihren Kindern genannt. Bei den Heuerlingen ist auch ihre Herkunft vermerkt.

Doch was verbirgt sich hinter den ungewöhnlichen Begriffen Eigenbehörige beziehungsweise Leibeigene? Leibeigentum oder Eigenbehörigkeit bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen dem Grundherrn (Eigentümer) und dem Bewirtschafter (Besitzer) der grundherrlichen Ländereien. Während die Grund- und Gutsherren ihre Güter gegen Abgaben und Dienste zur Nutzung überließen, waren ihre Bauern und Kötter von ihnen abhängig und ihnen gegenüber abgabe- und dienstpflichtig. Sie durften als erblich nutzungsberechtigte Untereigentümer aber erwarten, dass jeweils eines ihrer Kinder das elterliche Erbe antreten und sie selbst im Alter hier die ‚Leibzucht‘ – vergleichbar mit dem Unterhalt auf Lebenszeit – genießen konnten.

Die vorliegende Conscription ist eine herausragende Quelle für alle, die sich mit bäuerlichen Familien befassen, insbesondere der besitzlosen Landbevölkerung, die sonst nicht in den Büchern der Grundherrschaften verzeichnet sind. Übersetzt und erläutert hat das Verzeichnis Dr. Gerhard Nobiling aus Gütersloh, der im Rahmen seiner Familienforschung auf das Konskriptionsbuch des Klosters Marienfeld gestoßen ist. Das Original befindet sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, in Münster. Dank seiner Arbeit konnte diese für Laien nur sehr schwer lesbare Quelle für alle zugänglich gemacht werden. Für diejenigen, die die Quellenedition als Einstieg oder zur Vertiefung ihrer familiengeschichtlichen Forschungen nutzen wollen, ist das Namensregister am Ende eine unverzichtbare Hilfe.

Details zum Buch:
Gerhard Nobiling (Hg.): Conscription der Harsewinkelschen Eigenbehörigen von 1705, Norderstedt 2023 (= Quellen und Forschungen zur Familien- und Höfegeschichte aus dem Kreis Gütersloh 3, hg. vom Kreisarchiv Gütersloh). 277 S. 2 Abb. Gebundene Ausgabe: ISBN 978-3-7578-7892-4, 24,99 €

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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